Steuerberaterkosten berechnen: Was kostet ein Steuerberater?
Wählen Sie die gewünschte Leistung und geben Sie den passenden Wert ein — Ihr zu versteuerndes Einkommen, Ihren monatlichen Umsatz oder Ihren Jahresumsatz. Der Rechner zeigt eine marktübliche Honorarspanne, bei der Einkommensteuererklärung direkt auf Basis der gesetzlichen StBVV-Tabelle A. Das ersetzt kein verbindliches Angebot Ihres Steuerberaters.
Leistung
Übliches Honorar: 145–868 €
Typischer Richtwert (Mittelgebühr 3,5/10): 506 €
Basis: volle Gebühr nach StBVV Tabelle A für einen Gegenstandswert von 45.000 € (Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 €), Rahmen 1/10 bis 6/10 nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV, jeweils zzgl. 19% USt. Der tatsächliche Satz hängt von Umfang und Schwierigkeit Ihres Falls ab.
Unverbindliche Orientierung auf Basis der StBVV-Tabellen bzw. marktüblicher Honorarspannen — keine Steuerberatung und keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
Häufige Fragen
Warum zeigt der Rechner eine Spanne statt eines festen Preises?
Die StBVV gibt für die meisten Leistungen nur einen Gebührenrahmen vor (z. B. 1/10 bis 6/10 der vollen Tabellengebühr bei der Einkommensteuererklärung). Innerhalb dieses Rahmens entscheidet der Steuerberater nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten. Als Orientierung gilt häufig die Mittelgebühr (bei der Einkommensteuererklärung 3,5/10) für einen durchschnittlichen Fall.
Für wen lohnt sich ein Lohnsteuerhilfeverein als günstigere Alternative?
Lohnsteuerhilfevereine dürfen nach § 4 Nr. 11 StBerG nur Arbeitnehmer, Rentner und vergleichbare Personen beraten — also Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie bestimmte Nebeneinkünfte (z. B. Vermietung, Kapitalvermögen) bis 18.000 € (Ledige) bzw. 36.000 € (Verheiratete) im Jahr. Wer gewerbliche oder selbstständige Einkünfte hat, darf einen Lohnsteuerhilfeverein nicht nutzen und benötigt einen Steuerberater. Die Kosten sind meist ein gestaffelter Jahresmitgliedsbeitrag statt einer StBVV-Gebühr.
Ist das erste Gespräch beim Steuerberater kostenpflichtig?
Grundsätzlich ja: Nach § 21 StBVV darf ein Steuerberater für eine Erstberatung eines Verbrauchers, den er zum ersten Mal berät, höchstens 190 € netto (226,10 € brutto) verlangen. In der Praxis bieten viele Kanzleien ein kurzes, unverbindliches Kennenlerngespräch kostenfrei an — fragen Sie vorab explizit nach, ob und wie das Erstgespräch abgerechnet wird.