Steuerberaterkosten berechnen: Was kostet ein Steuerberater?
Wählen Sie die gewünschte Leistung und geben Sie den passenden Wert ein — Ihr zu versteuerndes Einkommen, Ihren monatlichen Umsatz oder Ihren Jahresumsatz. Der Rechner zeigt eine marktübliche Honorarspanne, bei der Einkommensteuererklärung direkt auf Basis der gesetzlichen StBVV-Tabelle A. Das ersetzt kein verbindliches Angebot Ihres Steuerberaters.
So ordnen Sie das Ergebnis ein
Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab — innerhalb eines Rahmens, dessen Höhe vom Aufwand abhängt. Fragen Sie nach dem angesetzten Zehntelsatz und ob eine Pauschale möglich ist; für einfache Fälle kann ein Lohnsteuerhilfeverein günstiger sein.
Nächster Schritt: Mit dem Ergebnis in der Hand vergleichen Sie Angebote auf Augenhöhe — Steuerberater in Ihrer Nähe finden Sie bei uns mit Bewertungen, Öffnungszeiten und Kontakt.
Häufige Fragen
Die StBVV gibt für die meisten Leistungen nur einen Gebührenrahmen vor (z. B. 1/10 bis 6/10 der vollen Tabellengebühr bei der Einkommensteuererklärung). Innerhalb dieses Rahmens entscheidet der Steuerberater nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten. Als Orientierung gilt häufig die Mittelgebühr (bei der Einkommensteuererklärung 3,5/10) für einen durchschnittlichen Fall.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen nach § 4 Nr. 11 StBerG nur Arbeitnehmer, Rentner und vergleichbare Personen beraten — also Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sowie bestimmte Nebeneinkünfte (z. B. Vermietung, Kapitalvermögen) bis 18.000 € (Ledige) bzw. 36.000 € (Verheiratete) im Jahr. Wer gewerbliche oder selbstständige Einkünfte hat, darf einen Lohnsteuerhilfeverein nicht nutzen und benötigt einen Steuerberater. Die Kosten sind meist ein gestaffelter Jahresmitgliedsbeitrag statt einer StBVV-Gebühr.
Grundsätzlich ja: Nach § 21 StBVV darf ein Steuerberater für eine Erstberatung eines Verbrauchers, den er zum ersten Mal berät, höchstens 190 € netto (226,10 € brutto) verlangen. In der Praxis bieten viele Kanzleien ein kurzes, unverbindliches Kennenlerngespräch kostenfrei an — fragen Sie vorab explizit nach, ob und wie das Erstgespräch abgerechnet wird.



